Der Einspruch des ungarischen Verfassungsgerichts gegen Teile des Mediengesetzes ist der jüngste einer Reihe von Rückschlägen für Premierminister Viktor Orbán. Mit seinem Canossagang zum Internationalen Währungsfonds musste Orbán kleinlaut eingestehen, dass die von ihm ausgerufene finanzpolitische Unabhängigkeit ein Trugbild ist.

Dann musste die Regierungspartei Fidesz angesichts massiver nationaler und internationaler Proteste von dem als Intendant des Budapester "Neuen Theaters" vorgesehenen Rechtsextremisten István Csurka abrücken. Zwei Chefs der von der Regierung installierten zentralen Nachrichtenredaktionen, einer ebenfalls mit rechtsextremem Hintergrund, wurden wegen Manipulation eines TV-Beitrags entlassen.

Bei Fidesz murren dutzende Bürgermeister wegen des Sparkurses, der ihre Gemeinden hart trifft. Und schließlich hob das Verfassungsgericht parallel zum Mediengesetz-Urteil das ebenfalls heftig umstrittene Kirchengesetz auf, das die Zahl der anerkannten Religionsgemeinschaften drastisch reduziert hätte.

Es gibt also auch so etwas wie Orbán-Bremsen in Ungarn. Jene in der Verfassung verliert mit dem Inkrafttreten des neuen Grundgesetzes am 1. Jänner zwar stark an Wirksamkeit. Aber andere hat der Premier mit dem Tempo seines machtpolitischen Durchmarsches selbst aktiviert. (DER STANDARD; Printausgabe, 21.12.2011)